Mehr Schutz für Wiens Bäume


Lang gefordert – endlich erreicht: Die Novelle des Wiener Baumschutzgesetzes 2024 bringt wichtige Anpassungen für einen besseren Schutz des Wiener Baumbestands.

Will man auf Wiener Stadtgebiet einen Baum fällen, so muss das beantragt und genehmigt werden. Für die von der Behörde vorgeschriebenen Ersatzbäume wurde nun eine deutlich höhere Qualität festgelegt: Der Stammumfang muss 16–18 cm betragen – eine Verdopplung im Vergleich zu bisher. Zudem wurde der Zeitraum, in dem die Behörde die Ersatzpflanzungen regelmäßig kontrolliert, von fünf auf zehn Jahre verlängert.

Für Obstbäume und Bäume mit essbaren Früchten wird mit der vorliegenden Novelle endlich präzisiert, welche Arten unter das Baumschutzgesetz fallen und welche nicht bzw. welche für Ersatzpflanzungen vorgeschrieben werden können.

Falls die vorgeschriebenen Ersatzpflanzungen auf dem eigenen Grundstück nicht möglich sind, können diese nun im gesamten Bezirk vorgenommen werden. Ist auch das nicht umsetzbar, muss eine Ausgleichsabgabe entrichtet werden – diese wurde erstmals seit 1998 angehoben, und zwar von € 1.090 auf € 5.000, inklusive jährlicher Indexanpassung.

Auch bei den Strafbestimmungen wurde nachgeschärft: Verwaltungsstrafen bei Übertretungen können nun bis zu € 70.000 betragen.

Federführend für das Verfahren bleibt das jeweilige Magistratische Bezirksamt gemeinsam mit den Wiener Stadtgärten als Amtssachverständige. Für die Bezirksvorstehungen bleibt lediglich das Recht auf Stellungnahme – hier gibt es noch Verbesserungspotenzial.

Weitere Informationen unter:
https://www.wien.gv.at/umwelt/parks/baumschutz/